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Mo - Do: 7:00 - 16:30 Uhr & Fr: 7:30 - 15:15 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ulber GmbH

I. Allgemeines

  1. Für alle unsere Verkäufe und sonstigen Lieferungen und Leistungen im Verkehr mit Unternehmern gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sofern wir nicht ausdrücklich andere Vertragsgrundlagen zum Gegenstand des jeweiligen Vertrages machen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages; ihrer Einbeziehung wird hiermit widersprochen. Eine Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden erfolgt auch nicht dadurch, dass wir in Kenntnis seiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos unsere Leistung erbringen.

II. Zustandekommen des Vertrages, Vorzeitige Vertragsbeendigung

  1. Ein Vertrag kommt mit uns erst zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilen oder die Leistung erbringen. Der Kunde ist an seine Bestellung 2 Wochen gebunden.
  2. Uns bleibt das Recht vorbehalten, auch von einem bereits zustande gekommenen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die von uns geschuldete Leistung nicht oder nur teilweise verfügbar ist. Wir verpflichten uns für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwa bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich an diesen zu erstatten.
  3. Eine Aufhebung des Vertrages auf Wunsch des Kunden bedarf, sofern dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zusteht, unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird diese erteilt, so steht uns eine Stornierungsvergütung in Höhe von 20 % der Auftragssumme zzgl. Umsatzsteuer zu, es sei denn, es wäre schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

III. Durchführung des Vertrages

  1. Die von uns genannten Fristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wäre schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Kommt es zu einer Behinderung der Durchführung des Vertrages, die länger als drei Monate dauert und die weder von uns noch vom Kunden zu vertreten ist, ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Im Falle der Versendung der Ware, die wir nur auf Verlangen des Kunden vornehmen, richtet sich der Gefahrübergang nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Wir sind zur Erbringung von Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt. Eine Zurückweisung einer Teillieferung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  5. Wird von uns auf Wunsch des Kunden die Ware nicht sofort ausgeliefert, sondern zunächst eingelagert, steht uns ein Lagergeld zu. Dieses beträgt, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, 0,5 % des Warenwertes zzgl. Umsatzsteuer je angefangener Monat. Das Lagergeld ist bei Beginn der Einlagerung fällig. Die Einlagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden; für eine von uns nicht zu vertretende Verschlechterung oder den Untergang der Ware sind wir nicht verantwortlich.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. An die von uns angebotenen Preise sind wir 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich ausgewiesen ist, ab Herstellerwerk und beinhalten nicht Verpackung und Transport, die gesondert berechnet werden.
  2. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind die in unserer Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise zzgl. Umsatzsteuer.
  3. Unsere Vergütungsansprüche sind sofort fällig. Die Vereinbarung jedweder Nachlässe, Rabatte oder Skonti setzt eine entsprechende schriftliche Vereinbarung voraus. Wird ein Skontoabzug vereinbart, darf der Skontoabzug nur erfolgen, wenn ältere fällige Verbindlichkeiten des Kunden, die nicht gleichzeitig ausgeglichen werden, bei uns nicht bestehen.
  4. Zahlungen durch Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen gelten grundsätzlich nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt.
  5. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche erlaubt, dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller unserer Ansprüche gegenüber dem Kunden unser Eigentum. Bei pflichtwidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und sie weiterzuverarbeiten. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, an uns in Höhe der mit uns vereinbarten Preise einschließlich Umsatzsteuer ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen bis auf den jederzeit zulässigen Widerruf berechtigt. Im Falle des Widerrufes hat der Kunde uns unverzüglich alle zur Forderungseinziehung erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere den Schuldner zu benennen und die zur Forderungseinziehung erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Dem Widerruf der Einziehungsermächtigung steht die Zahlungseinstellung durch den Kunden, ferner ein Insolvenzantrag hinsichtlich des Vermögens des Kunden, gleich.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Sachrisiken zu versichern. Soweit erforderlich, hat er ferner Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten zu veranlassen.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware - auch bei einem Unternehmenskauf - mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neu hergestellten Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Entsprechendes gilt für den Fall der Vermischung.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Pfändungen sowie sonstige Eingriffe Dritter hinsichtlich der Ware zu unterrichten.
  6. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VI. Mängelhaftung

  1. Mängelansprüche aus Kaufverträgen setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Ist unsere Leistung mangelhaft, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit folgenden Maßgaben: Im Fall der Nacherfüllung obliegt uns die Wahl zwischen Mangelbeseitigung oder neuer Leistung. Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogenen Nutzungen nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes Vertretenmüssen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw., falls eine solche stattfindet, ab Abnahme, mit Ausnahme der in Ziffer VII. 4. geregelten Fälle.
  3. Eine Mängelhaftung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf.
  4. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden richten sich nach Ziffer VII.

VII. Schadens- und Aufwendungsersatz

  1. Für Schäden und Aufwendungen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Für Schäden und Aufwendungen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, haften wir nur, wenn es sich um wesentliche Vertragspflichten handelt; im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unsere Haftung ist in diesem Fall auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  3. Unsere Haftung für Verzug wird auf 0,5 % des Netto-Rechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, maximal jedoch 5 % des Netto-Rechnungswertes, beschränkt. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Arglist oder wenn eine Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

VIII Abschließende Regeln

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamm (Westf.). Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechtes auf andere Rechtsordnungen als das deutsche materielle Recht.
  2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, berühren dieses die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall, dass an die Stelle der unwirksamen Klausel eine solche tritt, durch die der mit der unwirksamen Klausel verfolgte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird.